Der Erbteilungsvertrag
Das Vertragswesen bei der Erbteilung wird geprägt durch folgende Themen:
- Schriftlicher Teilungsvertrag (ZGB 634)
- Realteilung (ZGB 634)
» Inhalt des Teilungsvertrages
» Vertrag über angefallenen Erbteil (ZGB 635)
Aufhebung der Erbengemeinschaft / Ende der Erbengemeinschaft
Die Erbteilung (auch: Teilung) löst die Erbengemeinschaft mit ihrer gesamthänderischen Berechtigungen durch Zuweisung der Nachlasswerte an die einzelnen Erben auf.
Die Teilung und die Auflösung der Erbengemeinschaft erfolgt auf ein jederzeit mögliches Begehren eines oder mehrerer Erben (vgl. ZGB 604, ZGB 609).