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Erbteilung / Erbteilungsvertrag

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Einleitung zur Erbteilung in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Erbteilung / Erbteilungsvertrag
Stichworte:
Erbteilung, Erbteilungsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erbteilung = Überführung des erblasserischen Vermögens ins Alleineigentum mehrerer Erben.

Ein kompliziertes Geflecht von Grundsätzen und Regeln bestimmt die Rechte und Pflichten der Erben im Übergangsprozess Erblasser – Erbengemeinschaft – Erben:

Die wichtigsten Aspekte der Erbteilung

TEILUNGSVORAUSSETZUNGEN TEILUNGSVERTRAG

Die Erbteilung setzt voraus:

» Erbengemeinschaft

  • mehrere Erben
    [für Alleinerben ist keine Erbteilung notwendig]

» Teilungsanspruch

  • Keine Befristung
  • ungeteilter Nachlass

» Kein Teilungsaufschub

» Erfüllung Hausgenossen-Unterhalt

Für die Eingehung eines Teilungsvertrages sind zu beachten:

TEILUNGSGRUNDLAGEN TEILUNGSKLAGE

Die Kriterien sind:

» Teilungsgrundsätze

  • Informationsanspruch
  • Teilungsfreiheit
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Zuteilung in natura

» Informationsanspruch

  • Auskunftspflicht Miterben
  • Auskunftspflicht Dritter

» Teilungsordnung

  • Anordnung des Erblassers
  • Mitwirkung der Behörde

» Teilungsverfahren

für den Fall, dass eine einvernehmliche Erbteilung nicht möglich ist

Auszugsweise die wesentlichsten Punkte:

  • Inhalte der Erbteilungsklage
  • Wirkungen der Erbteilungsklage
  • Erbteilungsklage und ihre Verbindung mit anderen Klagen
  • Aktivlegitimation und Passivlegitimation
  • Gerichtsstand
  • Streitwert
  • Sicherungsmassnahmen
  • Begründung und Beweislast

Faustregel:

„Wer zuerst klagt, gewinnt“

Grund:

Bei vorhandenen „Teilungsvoraussetzungen“ besteht ein durchsetzbarer Teilungsanspruch, dem sich kein Erbe entziehen kann.

Weiterführende Informationen:

» www.erbteilungsklage.ch

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